Hub_Logo

Bürgerinitiative Naturschutz Untere Hub

Gründe gegen eine Bebauung

Karlsruher Aktionsbündnis Flächen gewinnen
Flächen gewinnen statt Freiräume verlieren.
Chancen und Grenzen der Siedlungsentwicklung in Karlsruhe und der Region. Naturnahe Flächen sind ein wertvolles Gut. Aber immer mehr davon gehen verloren, werden bebaut mit Gewerbegebieten......


Auszug aus dem Regionalplan ....Schutz von Grünzäsuren.. 15.08.2006
Das Orginal kann auf unserer Webseite über die Navigationsleiste -- Links--- und REGIONALPLAN MITTLERER OBERRHEIN 2003 aufgerufen werden.

REGIONALPLAN VOM 13. März 2002 GENEHMIGT DURCH DAS WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG AM 17. Februar 2003 REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN HAUS DER REGION BAUMEISTERSTRASSE 2 D-76137 KARLSRUHE TEL.: 0721/3 55 02-0 Fax: 0721/3 55 02-22 Internet: http://www.region-karlsruhe.de email: rvmo@region-karlsruhe.de

3 REGIONALE FREIRAUMSTRUKTUR
3.1 Vorbemerkung 3.2 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren 3.2.1 Allgemeiner Grundsatz 3.2.2 Regionale Grünzüge 3.2.3 Grünzäsuren . .

Vorbemerkung Den landesplanerischen Vorgaben entsprechend sind im Regionalplan Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und Schutzbedürftige Bereiche für die verschiedenen Freiraumfunktionen und -nutzungen ausgewiesen.
Diese Zielsetzungen in Text und Karte sind Vorgaben für die Bauleit-, Landschaft- und Fachplanung sowie für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Die in den Regionalen Grünzügen und in den Grünzäsuren zusammengefassten Freiräume erfüllen mehrere Funktionen gleichzeitig. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren überlagern sich nicht. Als Schutzbedürftige Bereiche sind außerhalb der Regionalen Grünzüge und der Grünzäsuren Bereiche ausgewiesen, in denen einzelne Funktionen geschützt werden sollen. Im einzelnen handelt es sich um
- Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege,
- Schutzbedürftige Bereiche für die Landwirtschaft,
- Schutzbedürftige Bereiche für die Forstwirtschaft,
- Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung,
- Schutzbedürftige Bereiche für den vorbeugenden Hochwasserschutz
und
- Schutzbedürftige Bereiche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe.
In den Schutzbedürftigen Bereichen ist nur die jeweils vorrangige Freiraumfunktion dargestellt. Die einzelnen Bereiche überlagern sich nicht.
Eine Ausnahme bilden wegen des ihnen eigenen Charakters bzw. wegen ihrer herausragenden Bedeutung die Schutzbedürftigen Bereiche für die Erholung und die Schutzbedürftigen Bereiche für den vorbeugenden Hochwasserschutz.
Sie können sowohl die Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren als auch die anderen Schutzbedürftigen Bereiche räumlich überlagern. Die Freiraumfunktionen in den Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren und die in den Schutzbedürftigen Bereichen nachgeordneten anderen Freiraumfunktionen sind den in der Verwaltung des Regionalverbandes vorgehaltenen Grundlagenkarten zu entnehmen.


3.2 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren
3.2.1 Allgemeiner Grundsatz
G Zur Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen besiedelten Räumen und Freiräumen sollen die Freiräume in den dicht besiedelten Räumen als Regionale Grünzüge sowie die Freiräume zwischen dicht benachbarten Siedlungsgebieten als Grünzäsuren geschützt werden.

3.2.2 Regionale Grünzüge

Z (1) Die Regionalen Grünzüge (s. Raumnutzungskarte) nehmen Ausgleichsfunktionen für die besiedelten Flächen wahr. Sie sind als großflächige, zusammenhängende Teile der freien Landschaft für ökologische Funktionen oder für Freiraumnutzungen einschließlich der Erholung zu erhalten. Die bauliche Nutzung der Regionalen Grünzüge über die in G (2) genannten Ausnahmen hinaus ist ausgeschlossen.
G (2) Die Inanspruchnahme für Verkehrsanlagen oder Leitungen sowie für Vorhaben, die aufgrund besonderer Standortanforderungen nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet werden können, ist in begründeten Fällen möglich, wenn ihre Realisierung der genannten Zielsetzung nicht entgegensteht. Bei der Durchführung unvermeidbarer Maßnahmen ist dem Schutz ökologisch sensibler Bereiche eine besondere Bedeutung beizumessen.
G (3) Die weitere Ausformung der Regionalen Grünzüge hinsichtlich ihrer Funktionen, Nutzungen und Abgrenzungen erfolgt im Rahmen konkretisierender Planungen.

3.2.3 Grünzäsuren


Z (1) Freiräume, die insbesondere zu Verhinderung bandartiger Siedlungsentwicklungen beitragen, sind als Grünzäsuren (s. Raumnutzungskarte) zu erhalten. Die Freihaltung der Grünzäsuren trägt zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Die bauliche Nutzung der Grünzäsuren über die in G (2) genannten Ausnahmen hinaus ist ausgeschlossen.
G (2) Die Inanspruchnahme für Verkehrsanlagen oder Leitungen sowie für Vorhaben, die aufgrund besonderer Standortanforderungen nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet werden können, ist in begründeten Fällen möglich, wenn ihre Realisierung der genannten Zielsetzung nicht entgegensteht. Eine möglichst weitgehende Redu zierung der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist anzustreben.
G (3) In den Grünzäsuren sollen vor allem Funktionen des ökologischen Austauschs, der Verbesserung des Klimas, der Sicherung wertvoller landschaftlicher Gegebenheiten und der Verringerung von Belastungen erfüllt sowie siedlungsnahe Freiraumnutzungen gewährleistet werden.
G (4) Die weitere Ausformung der Grünzäsuren hinsichtlich ihrer Funktionen, Nutzungen und Abgrenzungen erfolgt im Rahmen konkretisierender Planungen.

Begründung
Zu 3.2.1 Die Lebensqualität der Region gründet sich in hohem Maße darauf, dass die besiedelten Räume und die Freiräume ein nachhaltig funktionsfähiges Gefüge bilden. Die Beanspruchung der Freiräume als Folge vor allem der Ausdehnung der Siedlungskörper und des Ausbaus der Verkehrswege und Leitungen gefährdet zunehmend die Ausgewogenheit dieses Gefüges. Der Einsatz übergreifender Sicherungsinstrumente zugunsten der Freiräume ist deshalb erforderlich. Die Planungsinstrumente Regionaler Grünzug und Grünzäsur sollen diese Aufgabe erfüllen.
Zu 3.2.2 Die Ausweisung Regionaler Grünzüge dient dem Ziel, größere, zusammenhängende Teile der freien Landschaft zur Sicherung ihrer ökologischen und sonstigen Freiraumfunktionen zu schützen. Die vielfältigen Wohlfahrtswirkungen und Ausgleichsfunktionen der freien Landschaft sollen vor allem für die in der Nähe lebenden Menschen erhalten und sichergestellt werden. Die Belastungen der Regionalen Grünzüge sollen möglichst gering gehalten werden. Die Regionalen Grünzüge stehen somit im unmittelbaren Bezug insbesondere zur Bebauung als der die freie Landschaft besonders verändernden Nutzung. Die bauliche Nutzung der Regionalen Grünzüge ist ausgeschlossen. Verkehrsanlagen oder Leitungstrassen sowie andere Vorhaben, die aufgrund ihrer besonderen Standortanforderungen nicht innerhalb bestehender Siedlungen errichtet werden können oder sollen sind als Ausnahmen dann zuzulassen, wenn die Erforderlichkeit einer derartigen Maßnahme unbestritten ist und ihre Realisierung der genannten Zielsetzung nicht entgegensteht. Bei der Entscheidung dieser Fälle ist der Sicherung der Regionalen Grünzüge hohe Bedeutung zuzumessen.

In der Region Mittlerer Oberrhein ist die Erhaltung eines in sich schlüssigen Freiraumsystems vor allem im Rheingraben mit seiner hohen Siedlungsdichte und den großen Siedlungsflächen besonders wichtig. Dagegen ist der Siedlungsdruck in den übrigen Teilen der Region schwächer. Die Ausweisung von Regionalen Grünzügen beschränkt sich daher auf den Bereich des Rheingrabens und auf die östlich angrenzenden Randgebiete.
Die Regionalen Grünzüge sind so festgelegt, dass den Gemeinden hinreichend Raum für künftige Siedlungsvorhaben bleibt, die Fehlentwicklungen aus ökologischer Sicht weithin vermeiden. Allerdings sind in manchen Fällen die für die Siedlungserweiterung infrage kommenden Areale sehr begrenzt. Dies hat seine Ursache einerseits in der intensiven Besiedlung der Region und andererseits in der Vielzahl und Größe der Areale von hoher natürlicher Qualität.
In den Regionalen Grünzügen sind Areale mit unterschiedlichen Freiraumfunktionen zu zusammenhängenden Bereichen zusammengefasst. Die Regionalen Grünzüge schließen die folgenden Flächen ein:

- Wertvolle Bereiche des Biotop- und Artenschutzes,
- Feuchtgebiete,
- landschaftspflegerisch wertvolle Teile des Grabenrandes,
- Niederungen der die Niederterrasse querenden Gewässer,
- Bereiche mit geringem Grundwasserflurabstand,
- Intensivzonen der stadtnahen Erholung.

Darüber hinaus sichern die Regionalen Grünzüge weitere Freiraumfunktionen und -nutzungen, wie etwa Landwirtschaft und Trinkwassergewinnung. Die genaue Abgrenzung zwischen Regionalen Grünzügen und Siedlungsflächen ist unter Abwägung der jeweiligen Belange von Fall zu Fall in der Bauleitplanung und ggf. im Rahmen der Fachplanungen zu treffen. Bei der Ausformung der Regionalen Grünzüge ist die fachlich qualifizierte Erfassung der ökologischen und landschaftsästhetischen Situation sowie deren angemessene Berücksichtigung zu gewährleisten.

Zu 3.2.3 Mit der Festlegung von Grünzäsuren wird die Zielsetzung des Landesentwicklungsplanes, zwischen den Siedlungsgebieten möglichst weite zusammenhängende Freiräume zu erhalten, räumlich ausgeformt.
Das schließt ihre bauliche Nutzung aus. Aufgrund der relativ kleinräumigen Abgrenzung und der damit verfolgten Zielsetzung sind Ausnahmen nur in den genannten Fällen möglich.
Die Grünzäsuren erfüllen wichtige ökologische Aufgaben, indem sie die Freiräume zu beiden Seiten der Entwicklungsachsen und anderer dicht aufeinander folgender Siedlungsgebiete miteinander verbinden. Sie sind somit in der Lage, einen Beitrag zum ökologischen Ausgleich zu leisten und die Wohlfahrtswirkungen des Naturhaushaltes für größere Teile der besiedelten Flächen unmittelbar nutzbar zu machen.

Sie dienen darüber hinaus - wie die Regionalen Grünzüge - der Sicherung und Entwicklung der Freiraumfunktionen in Siedlungsnähe und haben insbesondere eine allgemein raumgliedernde Funktion, da durch den Wechsel von bebauten und nicht bebauten Gebieten die individuelle, auch optisch erfassbare Qualität einer jeweiligen Einzelfläche deutlich in Erscheinung treten kann.
Die Grünzäsuren sollen im Rahmen der Bauleitplanung auf der Basis entsprechender Landschafts- bzw. Grünordnungspläne näher ausgeformt werden. Hierbei sollen die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Entwicklungsziele für die jeweilige Grünzäsur zugrunde gelegt werden.

7. Entwicklungsachse Karlsruhe-Berghausen-(Pforzheim) und anschließender Raum
Grünzäsur Entwicklungsziel / Funktion
Durlach/Grötzingen Immissionsschutz (Verkehr), Luftaustausch, Wald

(Ende des Auszugs)
 

Stand 09.Sept.2017