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Bürgerinitiative Naturschutz Untere Hub |
Auszug aus dem Regionalplan ....Schutz von
Grünzäsuren.. 15.08.2006
Das
Orginal kann auf unserer Webseite über die
Navigationsleiste -- Links--- und REGIONALPLAN
MITTLERER OBERRHEIN 2003 aufgerufen werden.
REGIONALPLAN VOM 13. März 2002 GENEHMIGT DURCH
DAS WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG AM
17. Februar 2003 REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN
HAUS DER REGION BAUMEISTERSTRASSE 2 D-76137 KARLSRUHE
TEL.: 0721/3 55 02-0 Fax: 0721/3 55 02-22 Internet:
http://www.region-karlsruhe.de email:
rvmo@region-karlsruhe.de
3 REGIONALE FREIRAUMSTRUKTUR
3.1 Vorbemerkung 3.2 Regionale Grünzüge und
Grünzäsuren 3.2.1 Allgemeiner Grundsatz
3.2.2 Regionale Grünzüge 3.2.3
Grünzäsuren . .
Vorbemerkung Den landesplanerischen Vorgaben
entsprechend sind im Regionalplan Regionale
Grünzüge, Grünzäsuren und
Schutzbedürftige Bereiche für die
verschiedenen Freiraumfunktionen und -nutzungen
ausgewiesen.
Diese Zielsetzungen in Text und Karte sind Vorgaben
für die Bauleit-, Landschaft- und Fachplanung
sowie für die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Die in den Regionalen Grünzügen und in den
Grünzäsuren zusammengefassten
Freiräume erfüllen mehrere Funktionen
gleichzeitig. Regionale Grünzüge und
Grünzäsuren überlagern sich nicht. Als
Schutzbedürftige Bereiche sind außerhalb
der Regionalen Grünzüge und der
Grünzäsuren Bereiche ausgewiesen, in denen
einzelne Funktionen geschützt werden sollen. Im
einzelnen handelt es sich um
- Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz
und Landschaftspflege,
- Schutzbedürftige Bereiche für die
Landwirtschaft,
- Schutzbedürftige Bereiche für die
Forstwirtschaft,
- Schutzbedürftige Bereiche für die
Erholung,
- Schutzbedürftige Bereiche für den
vorbeugenden Hochwasserschutz
und
- Schutzbedürftige Bereiche für den Abbau
oberflächennaher Rohstoffe.
In den Schutzbedürftigen Bereichen ist nur die
jeweils vorrangige Freiraumfunktion dargestellt. Die
einzelnen Bereiche überlagern sich nicht.
Eine Ausnahme bilden wegen des ihnen eigenen
Charakters bzw. wegen ihrer herausragenden Bedeutung
die Schutzbedürftigen Bereiche für die
Erholung und die Schutzbedürftigen Bereiche
für den vorbeugenden Hochwasserschutz.
Sie können sowohl die Regionalen
Grünzüge und Grünzäsuren als auch
die anderen Schutzbedürftigen Bereiche
räumlich überlagern. Die Freiraumfunktionen
in den Regionalen Grünzügen und
Grünzäsuren und die in den
Schutzbedürftigen Bereichen nachgeordneten
anderen Freiraumfunktionen sind den in der Verwaltung
des Regionalverbandes vorgehaltenen Grundlagenkarten
zu entnehmen.
3.2 Regionale Grünzüge und
Grünzäsuren
3.2.1 Allgemeiner Grundsatz
G Zur Herstellung eines ausgewogenen
Verhältnisses zwischen besiedelten Räumen
und Freiräumen sollen die Freiräume in den
dicht besiedelten Räumen als Regionale
Grünzüge sowie die Freiräume zwischen
dicht benachbarten Siedlungsgebieten als
Grünzäsuren geschützt werden.
3.2.2 Regionale Grünzüge
Z (1) Die Regionalen Grünzüge (s.
Raumnutzungskarte) nehmen Ausgleichsfunktionen
für die besiedelten Flächen wahr. Sie sind
als großflächige, zusammenhängende
Teile der freien Landschaft für ökologische
Funktionen oder für Freiraumnutzungen
einschließlich der Erholung zu erhalten. Die
bauliche Nutzung der Regionalen Grünzüge
über die in G (2) genannten Ausnahmen hinaus ist
ausgeschlossen.
G (2) Die Inanspruchnahme für Verkehrsanlagen
oder Leitungen sowie für Vorhaben, die aufgrund
besonderer Standortanforderungen nur außerhalb
des Siedlungsbestandes errichtet werden können,
ist in begründeten Fällen möglich,
wenn ihre Realisierung der genannten Zielsetzung
nicht entgegensteht. Bei der Durchführung
unvermeidbarer Maßnahmen ist dem Schutz
ökologisch sensibler Bereiche eine besondere
Bedeutung beizumessen.
G (3) Die weitere Ausformung der Regionalen
Grünzüge hinsichtlich ihrer Funktionen,
Nutzungen und Abgrenzungen erfolgt im Rahmen
konkretisierender Planungen.
Stand 09.Sept.2017